AGB für Tutorinnen und Tutoren | Lern Academy
Diese Bestimmungen (nachfolgend «Tutoren-AGB») gelten für die von Lern Academy beauftragten Tutorinnen und Tutoren sowie für Bewerbende. Die Lehrperson wird im Rahmen eines einfachen Auftrags (Art. 394 ff. OR) tätig; es wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Diese Tutoren-AGB ergänzen die individuelle Auftragsvereinbarung zwischen Lern Academy und der jeweiligen Lehrperson; bei Widersprüchen geht die individuelle Vereinbarung vor. Sie gelten nicht für Kundinnen und Kunden, Schülerinnen und Schüler oder deren gesetzliche Vertretungen; deren Verhältnis richtet sich nach den separaten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1. Geltungsbereich
Diese Tutoren-AGB regeln das Verhältnis zwischen Lern Academy und ihren Tutorinnen und Tutoren (nachfolgend «Lehrpersonen») sowie Bewerbenden. Sie gelten für sämtliche Einsätze, Vereinbarungen und jegliche Korrespondenz (mündlich, schriftlich oder elektronisch) im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Lehrperson.
Mit der Bewerbung und spätestens mit der Aufnahme der Tätigkeit anerkennt die Lehrperson diese Tutoren-AGB als verbindlich.
2. Bewerbung und Angaben
Die Bewerbung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder über das dafür vorgesehene Online-Formular. Die Lehrperson macht wahrheitsgetreue Angaben zu Ausbildung, Qualifikationen und Erfahrung und weist diese auf Verlangen nach. Änderungen wesentlicher Angaben (z. B. Erreichbarkeit, Verfügbarkeit, Qualifikationen) sind Lern Academy unverzüglich mitzuteilen.
3. Rechtsverhältnis (einfacher Auftrag)
Die Lehrperson wird von Lern Academy im Rahmen eines einfachen Auftrags nach Art. 394 ff. OR tätig; ein Arbeitsverhältnis wird dadurch nicht begründet. Es steht der Lehrperson frei, angebotene Einsätze anzunehmen oder abzulehnen; ein angenommenes Pensum ist verbindlich. Soweit eine zuständige Behörde die Tätigkeit nicht anders qualifiziert, ist die Lehrperson für ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst verantwortlich. Umfang, Vergütung und weitere individuelle Bedingungen werden in der Auftragsvereinbarung geregelt.
4. Vermittlung und Einsätze
Lern Academy teilt den Lehrpersonen Schülerinnen und Schüler zu und organisiert die Einsätze. Sagt eine Lehrperson die Übernahme eines Pensums zu, ist diese Zusage verbindlich. Die Lehrperson erbringt den Unterricht persönlich; eine Übertragung an Dritte ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Lern Academy nicht zulässig (Art. 398 Abs. 3 OR).
5. Pflichten und Sorgfalt
Die Lehrperson führt den Auftrag sorgfältig und getreu sowie im besten Interesse der Schülerinnen und Schüler und von Lern Academy aus (Art. 398 OR). Dazu gehören insbesondere Pünktlichkeit, eine angemessene Vorbereitung des Unterrichts, eine hohe Unterrichtsqualität, die Dokumentation der gehaltenen Lektionen sowie das Befolgen der organisatorischen Weisungen von Lern Academy (Art. 397 OR).
6. Kostenlose Probelektion
Vor Aufnahme eines regulären Pensums findet in der Regel eine kostenlose Probelektion von 90 Minuten statt, in deren Rahmen sich Lehrperson und Kundschaft kennenlernen. Die Probelektion wird nicht als separate Position in Rechnung gestellt oder vergütet; ihre Abgeltung ist in der Vergütung für die nachfolgenden regulären Lektionen enthalten, die aus dem Einsatz entstehen. Sagt die Lehrperson eine vereinbarte Probelektion kurzfristig oder unentschuldigt ab, kann dies bei der weiteren Zuteilung von Einsätzen berücksichtigt werden.
7. Vergütung und Abrechnung
Die Vergütung (das Honorar) richtet sich nach der individuellen Auftragsvereinbarung und der jeweils aktuellen Ansatzregelung von Lern Academy. Vergütet werden die tatsächlich gehaltenen und von Lern Academy bestätigten Lektionen. Die Lehrperson meldet die gehaltenen Lektionen wahrheitsgetreu und fristgerecht nach den Vorgaben von Lern Academy. Die Auszahlung erfolgt nach den in der Auftragsvereinbarung festgelegten Modalitäten.
8. Absagen, Verhinderung und Verspätung
Ist die Lehrperson an der Durchführung einer vereinbarten Lektion verhindert, informiert sie Lern Academy und die betroffene Kundschaft unverzüglich, in der Regel mindestens 24 Stunden im Voraus. Bei Krankheit oder Unfall ist Lern Academy umgehend zu benachrichtigen. Erscheint die Lehrperson verspätet, wird die verfallene Zeit vollumfänglich nachgeholt. Wiederholte oder kurzfristige Absagen ohne wichtigen Grund können bei der Fortführung des Auftrags und der weiteren Zuteilung von Einsätzen berücksichtigt werden.
9. Treuepflicht während des Auftrags
Während der Dauer des Auftrags unterlässt die Lehrperson jede konkurrenzierende Tätigkeit, die Lern Academy wirtschaftlich schädigen könnte (Treuepflicht nach Art. 398 Abs. 2 OR). Insbesondere ist es der Lehrperson untersagt, von Lern Academy vermittelte Kundschaft privat oder über Dritte zu unterrichten oder abzuwerben.
10. Kundenschutz sowie Abwerbungs- und Umgehungsverbot
Entstand der Kontakt zwischen der Lehrperson und der Kundschaft durch Lern Academy, ist es der Lehrperson während der Dauer des Auftrags und während 2 Jahren nach dessen Beendigung untersagt, diese Kundschaft unter Umgehung von Lern Academy direkt oder über Dritte privat zu unterrichten sowie ein solches privates Unterrichtsverhältnis anzunehmen oder zu vermitteln.
Dieses Verbot gilt insbesondere, sobald die Lehrperson ein Pensum übernommen und an einer Probelektion teilgenommen hat, in deren Rahmen die Kontaktdaten der Kundschaft ausgetauscht werden. Es gilt unabhängig davon, ob Lehrperson und Kundschaft bereits zuvor bekannt waren.
Bei einem Verstoss gegen dieses Verbot schuldet die Lehrperson Lern Academy eine Konventionalstrafe von CHF 5’000 pro betroffene Kundin bzw. betroffenen Kunden. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Einhaltung des Verbots. Die Geltendmachung eines über die Konventionalstrafe hinausgehenden Schadens sowie der Anspruch auf Beseitigung des vertragswidrigen Zustands bleiben vorbehalten (Art. 160 ff. OR). Ebenso ist es der Lehrperson untersagt, andere Lehrpersonen oder Kundschaft von Lern Academy abzuwerben.
11. Vertraulichkeit
Die Lehrperson bewahrt über alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Geschäfts- und Kundeninformationen Stillschweigen (Art. 398 Abs. 2 OR). Kontaktdaten der Kundschaft dürfen ausschliesslich zur Erfüllung des zugeteilten Einsatzes und nicht für eigene oder fremde Zwecke ausserhalb von Lern Academy verwendet werden. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftrags fort.
12. Datenschutz
Die Lehrperson bearbeitet Personendaten von Schülerinnen und Schülern sowie Kundschaft ausschliesslich im Rahmen des zugeteilten Einsatzes, nach den Weisungen von Lern Academy und unter Einhaltung des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG). Nicht mehr benötigte Daten sind nach den Vorgaben von Lern Academy zu löschen oder zurückzugeben.
13. Nutzung von Profil, Angaben und Bildern
Tutorinnen und Tutoren, die Lern Academy ihr Profil, personenbezogene Angaben, Qualifikationsnachweise sowie Fotografien zur Verfügung stellen, räumen Lern Academy das nicht ausschliessliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese Inhalte zu folgenden Zwecken zu verwenden: (a) zur Vorstellung der betreffenden Lehrperson gegenüber bestehenden und potenziellen Kund:innen, insbesondere auf der Website www.lern-academy.ch sowie im Rahmen der Auswahl und Vermittlung einer Lehrperson für die kostenlose Probelektion; und (b) zu Marketing- und Werbezwecken für die Dienstleistungen und die Plattform von Lern Academy. Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; bereits rechtmässig erfolgte Nutzungen bleiben davon unberührt.
14. Bearbeitung und Aufbereitung von Bildern
Lern Academy ist berechtigt, überlassene Bilder für eine einheitliche und professionelle Darstellung aufzubereiten und zu bearbeiten, insbesondere den Bildausschnitt sowie den Bildhintergrund anzupassen oder zu ersetzen. Dabei können auch moderne, computergestützte Bearbeitungsverfahren zum Einsatz kommen. Das Erscheinungsbild und die Identität der abgebildeten Person bleiben dabei im Wesentlichen unverändert. Die Tutorin oder der Tutor sichert zu, über die erforderlichen Rechte an den eingereichten Inhalten zu verfügen und mit deren Verwendung und Bearbeitung im vorstehenden Umfang einverstanden zu sein. Bearbeitung und Nutzung erfolgen unter Beachtung des DSG und der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person.
15. Geistiges Eigentum
Unterrichts- und Lehrmaterialien, welche die Lehrperson eigens in Erfüllung des Auftrags erstellt, werden Lern Academy im rechtlich zulässigen Umfang übertragen bzw. zur Nutzung eingeräumt; mit der Vergütung für den Auftrag ist diese Rechtsübertragung abgegolten. Von Lern Academy zur Verfügung gestellte Materialien und Systeme dürfen ausschliesslich für die zugeteilten Einsätze verwendet werden.
16. Steuern, Sozialversicherung und Versicherung
Da die Lehrperson im Auftragsverhältnis und nicht als Angestellte tätig ist, ist sie für ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (insbesondere AHV/IV/EO) sowie für einen ausreichenden Versicherungsschutz (insbesondere Haftpflicht- und Unfallversicherung) selbst verantwortlich. Sollte eine zuständige Sozialversicherungsbehörde die Tätigkeit als unselbständige Erwerbstätigkeit qualifizieren, gelten die entsprechenden gesetzlichen Folgen und Lern Academy und die Lehrperson treffen die notwendigen Vorkehrungen.
17. Haftung
Die Lehrperson haftet Lern Academy für die sorgfältige und getreue Ausführung des Auftrags nach Art. 398 OR und im Übrigen nach Art. 97 ff. OR. Verursacht die Lehrperson durch die Verletzung dieser Tutoren-AGB, insbesondere des Kundenschutzes, einen Schaden, so hält sie Lern Academy im gesetzlichen Rahmen schadlos.
18. Verhaltensregeln und Schutz Minderjähriger
Die Lehrperson verhält sich gegenüber Schülerinnen, Schülern und Kundschaft jederzeit professionell und respektvoll. Im Umgang mit Minderjährigen ist besondere Sorgfalt geboten; unangemessene private Kontakte oder Grenzüberschreitungen sind untersagt. Die Lehrperson meldet Lern Academy sicherheitsrelevante Vorkommnisse unverzüglich.
19. Beendigung des Auftrags
Der Auftrag kann von beiden Seiten jederzeit widerrufen oder gekündigt werden (Art. 404 OR); erfolgt die Beendigung zur Unzeit, besteht eine Ersatzpflicht nur im gesetzlichen Rahmen. Bei Beendigung gibt die Lehrperson sämtliche Materialien, Unterlagen und Daten von Lern Academy zurück oder löscht sie nach Weisung. Die Bestimmungen zu Vertraulichkeit (Ziff. 11) und Kundenschutz (Ziff. 10) gelten über die Beendigung hinaus.
20. Änderungen
Lern Academy behält sich vor, diese Tutoren-AGB anzupassen. Änderungen werden den Lehrpersonen in geeigneter Form mitgeteilt. Es gilt jeweils die aktuelle Version.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Verhältnis zwischen Lern Academy und der Lehrperson ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, insbesondere das Obligationenrecht. Für Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Auftrag gilt der Sitz von Lern Academy als Gerichtsstand, unter Vorbehalt allfälliger zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.
22. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Tutoren-AGB unwirksam oder unvollständig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die deren wirtschaftlichem Zweck am nächsten kommt.